AGE Freiburg
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Stationäre u. teilstationäre Erziehungshilfe

Unsere Leistungen

Nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten Familien Unterstützung und Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht (mehr) gewährleistet und daher Unterstützung für die Entwicklung des jungen Menschen notwendig und geeignet ist.

Unsere stationären und teilstationären Leistungserbringer bieten ihre Hilfe an, wenn junge Menschen ganz oder teilweise nicht mehr in der Familie leben können und eine intensive Betreuung und Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte notwendig ist.

Erziehungshilfen im Heim sind z.B. angezeigt, wenn die Ressourcen der Herkunftsfamilien oder des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen, wenn bei jungen Menschen Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder soziale Problemlagen vorliegen, die über eine ambulante Hilfe nicht mehr adäquat angegangen werden können.

Dem vielschichtigen Hilfebedarf wird durch eine Leistungsvielfalt entsprochen Diese umfasst insbesondere:

- Tagesgruppen am Heim, im Sozialraum oder in der Schule (§ 32 SGB VIII)
- Stationäre Gruppen mit unterschiedlichen Konzeptionen (§ 34 SGB VIII)
- Erziehungssstellen (§ 34 SGB VIII)
- Betreutes Jugendwohnen (§ 34 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung im In- und Ausland (§ 35 SGB VIII)
- Inobhutnahmegruppen / Inobhutnahmefamilien (§ 42 SGB VIII)

Den Hilfeformen liegt eine differenzierte Konzeption zugrunde. Die Vermittlung und Belegung erfolgt über das Jugendamt auf Grundlage einer Hilfeplanung zwischen den Eltern, dem Leistungsanbieter und dem belegenden Jugendamt.

Entsprechend der Konzeptionen und dem Bedarf im Einzelfall werden zusätzliche Leistungen in unterschiedlichem Umfang angeboten:

- Eltern- und Familienarbeit
- Therapeutische Leistungen
- Schule für Erziehungshilfe
- Möglichkeiten der Berufsausbildung
- Leistungen für junge Volljährige

Die Hilfe wird in der Regel über das Jugendamt vermittelt und im Rahmen einer zwischen Eltern, Jugendamt und Einrichtung abgestimmten Hilfeplanung koordiniert.

Wer kann sich an uns wenden?

-
Eltern und Personensorgeberechtigte, die in Fragen der Erziehung ihrer Kinder intensive Hilfe benötigen

- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechendem Hilfebedarf

- Jugendämter, die eine adäquate Hilfe für eine Familie suchen

- Sozialpädagogische Fachkräfte die sich für das Arbeitsfeld interessieren

- Menschen die sich für eine sozialpädagogische Ausbildung, oder ein Praktikum in unserem Arbeitsfeld interessieren

Wenn Sie Hilfe brauchen, beraten wir Sie und leiten ggf. Ihre Anfrage an das entsprechende Jugendamt weiter. Die Aufnahme selbst erfolgt über das örtlich zuständige Jugendamt.
Unsere Leistungen und Angebote werden über das Jugendamt abgerechnet, ggf. zieht das Jugendamt Sie zu einem Kostenbeitrag heran.

Schwerpunkte in der AGE sind derzeit:
- Fachlicher Austausch
- Rahmenbedingungen der stationären Hilfen
- Zielgruppendifferenzierung
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Heimverträge
- Mitarbeiterfürsorge und Fachkräftemangel